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   OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 112/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34530
OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 112/21 (https://dejure.org/2021,34530)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2021 - 13 WF 112/21 (https://dejure.org/2021,34530)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 13 WF 112/21 (https://dejure.org/2021,34530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde gem. § 155c FamFG nach Abschluss des Verfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren über die Entziehung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 112/21
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG zählt auch das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers (vgl. BT-Drucksache 18/9092 S. 19), das im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch vorliegen muss und nur besteht, solange das betreffende Verfahren nicht - in der von der Rüge betroffenen Instanz - abgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, Rn. 13, juris; BeckOK FamFG/Schlünder, 38. Ed. 1.4.2021, FamFG § 155c Rn. 4; BT-Drs. 18/9092, 18).

    Den Verfahrenswert setzt der Senat auf die Hälfte des Verfahrenswerts im Bezugsverfahren fest (vgl. §§ 41, 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FamGKG sowie Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Auflage 2017, § 155c Rn. 12, § 155b Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, Rn. 25, juris).

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